Paragraphenzeichen, IT-Recht

Abmahnungen per E-Mail?

Verfasst von: Alex | Abgelegt in: IT-Recht

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Abmahnung nicht nur per Post oder Fax, sonder auch per E-Mail rechtswirksam zugesandt werden kann (Az. 312 O 142/09). Dieses Urteil verwundert aus juristischer perspektive nicht. Schließlich sind Abmahnungen rechtlich besehen an keine besondere Form gebunden und daher natürlich auch in Textform per E-Mail möglich.

Ein ernstes Problem für die Zustellung von Abmahnungen per E-Mail sind Spam-Filter. Wird nämlich eine Abmahnung als Spam eingeordnet und gelöscht, ist die Abmahnung denonch wirksam. Das folgt aus den  allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen des Zugangs von Willenserklärung. Danach gilt eine Sendung bereits dann als zugegangen, wenn sie sich im “Machtbereich” des Empfängers befindet. Der Empfänger muss sich Zugangshindernisse aus seiner Risikosphäre zurechnen lassen. Danach stellen Spam-Filter weniger ein rechtliches, als vielmehr ein tatsächliches Problem dar.

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